Wie kann man mit dem Schulrudern anfangen? Wie kann es finanziert werden?
Ich habe eine/n im Verein, der/die es machen will und
kann.
Ich kläre ab, welche Boote eingesetzt werden können
und zu welcher Zeit das Schulrudern stattfinden kann (Randstunden vormittags,
z.B. 11.30 - 13 Uhr, oder nachmittags in der Zeit von 14 bis 17 Uhr).
Der Vereinsvorstand legt die Bedingungen fest, z.B. festgelegte Zeiten, einsetzbare
Boote, welche Ausbilder, zeitlicher Umfang (z.B. Anfänger-Ruderkurs mit wenigen
Terminen oder ganzjähriges Schulrudern mit Training im Kraftraum im Winter), maximale
Anzahl der Schüler/innen pro Unterrichtseinheit, Schulrudern in einer Ruder-AG
oder ganze Klassen gemeinsam im Ruderunterricht, finanzielle Entschädigung usw.
und stimmt dann dem Schulrudern zu.
Ich nehme Kontakt zu Schulen auf (Schulleiter/in
Realschule oder Gymnasium), biete das Schulrudern an und bespreche mit dem
Schulleiter die Bedingungen.
Wenn man sich mit der Schule einig wird: Die Schule
und der Ruderverein schließen eine Kooperationsvereinbarung, in der alle
Bedingungen festgelegt sind.
Für die Finanzierung sind folgende Lösungen möglich:
Kooperationsmodell Schule-Verein: Anmeldefrist beim
zuständigen Staatlichen Schulamt (Realschulen) oder
Regierungspräsidium (Gymnasien) jeweils bis zum 1. Mai für das darauffolgende
Schuljahr. Das Land unterstützt die Maßnahme mit € 360,– im Schuljahr.
Jugendbegleiterprogramm: Für den Ausbau der
Nachmittagsangebote der immer zahlreicher werdenden Ganztagesschulen werden an
einigen Schulen externe "Experten" engagiert, die Jugendbegleiter. Das können
auch Übungsleiter oder Trainer aus einem Sportverein sein. Die Bedingungen des
Angebotes und die Bezahlung werden mit dem/r Schulleiter/innen ausgehandelt.
Bis zu € 8,– pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) sind drin (Kombination mit dem ersten Punkt ist
möglich).
Die Schule bezahlt den Verein für das Schulrudern aus
dem eigenen Schuletat beim Schulträger(Gemeinde).
Der Förderverein der Schule, den fast alle Schulen
haben, finanziert das Schulrudern.