AUS- UND FORTBILDUNG IM LRV BW

Der Landesruderverband Baden-Württemberg bietet Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Trainer, Sportbetreuer und ehrenamtliche Mitarbeiter in den baden-württembergischen Rudervereinen an. Sie erfolgen auf der Grundlage der DOSB-Richtlinien, der Ordnung für Qualifizierung des DRV und Anforderungen der Landessportbünde.

Die Ausbildungsangebote erstrecken sich auf die Ausbildung vom Trainerassistenten, über Trainer C mit den Profilen „Breitensport“ und „Leistungssport“ (1. Lizenzstufe) bis zur 2. Lizenzstufe für den Übungsleiter B Prävention „Rudern“ und den Trainer B (Leistungssport). Trainerfortbildungen werden für alle Lizenzstufen (C, B, Ü/P, A, VM) der Trainerausbildungen angeboten.

HINWEISE ZUR AUSBILDUNG

Ausbildungslehrgänge – Voraussetzungen

Für Lizenzausbildungen zum Trainer C mit Profil „Leistungssport“ oder „Breitensport“ (1. Lizenzstufe) ist der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE, nicht älter als 2 Jahre) erforderlich, sowie ein unterschriebener Ehrenkodex. Beides muss zum Prüfungslehrgang vorgelegt werden. Die Anmeldung muss von einem Vorstandsmitglied des Vereins befürwortet werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer ÜL B Prävention Rudern – Ausbildung (2. Lizenzstufe) sind die erforderlichen Fortbildung(en) und ein kurzer Überblick über die aktive Tätigkeit im Breitensport eines Vereins.

Ergänzung Trainer B (Leistungssport)

Ergänzung Trainerassistent

Anmeldung zum Lehrgang

Die Anmeldung zu einem Aus- oder Fortbildungslehrgang gilt für den gesamten Zeitraum des Lehrgangs. Melden Sie sich online über "Lehrgänge und Seminare" an. Für Nachfragen steht auch die Geschäftsstelle des LRVBW (Frau Schmid schmid@rudern-bw.de) zur Verfügung

Nach dem Meldeschluss erfolgt eine persönliche Anmeldebenachrichtigung, die gleichzeitig auch die Bestätigung zur Teilnahme am Lehrgang darstellt. Gibt es mehr Bewerber als für den Lehrgang vorgesehene Plätze, gelten für Auswahl der Teilnehmer folgende Kriterien:

  • Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen/Informationen und Teilnahme am Lastschriftverfahren des LRVBW 
  • Begrenzung der Plätze pro Verein
  • Teilnehmer aus LRVBW-Vereinen haben Vorrang
  • Notwendigkeit der Lizenzfortbildung (auslaufende Lizenz) und/oder erforderliche Voraussetzung für die 2. Lizenzstufe

Für die Lehrgänge wird im Bedarfsfall eine Warteliste erstellt.

Teilnehmergebühren – Kosten

Teilnehmergebühren beinhalten – sofern nicht anders vermerkt – die Kosten für den Lehrgang, Unterkunft, Verpflegung. Bei eintägigen Seminaren entfallen die Kosten für die Unterkunft.

Die Teilnehmer werden in Mehrbettzimmern (Breisach) oder DZ (Steinbach, Herzogenhorn) untergebracht. Ein Anspruch auf ein EZ besteht nicht. Fahrtkosten werden von den Teilnehmern übernommen.

Aus- und Fortbildungen werden von den Landessportbünden für Vereinsmitglieder aus dem LRVBW  bezuschusst. Für Teilnehmer, die keinem LRVBW-Mitgliedsverein angehören, kann deshalb eine erhöhte Teilnehmergebühr fällig werden (siehe Ausschreibung). 

Nach Anmeldeschluss und der Festlegung der Teilnehmer wird die Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt. Die Informationen über die Rücktrittsbedingungen erhalten Sie in den individuellen Kursinformation im Anmeldesystem.

Hinweise zum Bildungszeitgesetz, Freistellung von Ehrenamtlichen im Sport

Das neue Bildungszeitgesetz bietet ehrenamtlich Tätigen im Sportverein und in der Jugendarbeit Möglichkeiten der Freistellung. Bitte prüfen Sie, ob eine Freistellung vom Arbeitgeber möglich ist. Informationen und Unterlagen: http://www.bsb-freiburg.de/Bildung/Bildungszeitgesetz/

Veröffentlichungen und Datenschutz

Während einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen können Fotos gemacht werden, die in LRV- oder DRV-Medien veröffentlicht werden können. Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Absolventen von Ausbildungslehrgängen werden gefragt, ob ihre Namen und ihr Verein – im Falle einer erfolgreich abgelegten Prüfung – auf der LRVBW-Homepage bzw. im „Ruderblatt“ bekannt gemacht werden darf.

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer einverstanden, dass die Daten zur Lizenzausstellung und Verlängerung gespeichert und dem DRV bzw. DOSB für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weitergegeben werden. Die Teilnehmer sind zudem einverstanden, dass Name, Vorname, Ort und E-mail-Adresse auf der Teilnehmerliste zur Veranstaltung weitergegeben werden (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften, zur Kommunikation untereinander). Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

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