Schutzkonzept des Landesruderverbandes Baden-Württemberg e. V. (LRVBW) (Stand 12/2024)
(Dieses Schutzkonzept wird hier in den nächsten Tagen auch als heruntladbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt)
I. Leitbild
Innerhalb des LRVBW soll auf allen Ebenen und in allen Gremien ein Höchstmaß an Miteinander und Gemeinsamkeit erreicht werden.
Der LRVBW tritt nachdrücklich für einen humanen, manipulations- und dopingfreien Sport ein und erkennt die nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen an. In einer sich wandelnden und globalisierten Welt müssen auch die Verbandsvereine und der LRVBW ihren Beitrag zur demokratischen und nachhaltigen Entwicklung leisten. Dies erfordert verantwortliches Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität und Partizipation als Prinzipien der guten Vereins- und Verbandsführung (Good Governance).
Der LRVBW verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
II. Einführung
Das Schutzkonzept des Landesruderverbandes Baden-Württemberg e.V. für Prävention und Intervention besteht aus den Bausteinen Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen sowie Haltung und einer Kultur des Hinsehens. Es soll dazu beitragen, junge Menschen zu schützen und ihre persönlichen Rechte zu stärken.
III. Verhaltenskodex
Die Unterzeichnung des DRV-Verhaltenskodex (siehe Anhang I) ist fakultativ und bildet einen zentralen Bestandteil der vertretenen Werte gegenüber anderen Menschen in Bezug auf den Rudersport. Er dient als Leitfaden, der die Erwartungen an das Verhalten aller Mitglieder klar definiert. Er fördert ein respektvolles und unterstützendes Umfeld, das für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller entscheidend ist. Die Einhaltung dieser Prinzipien ist essenziell, um das Vertrauen innerhalb der Gemeinschaft zu wahren und ein positives Image des Verbandes nach außen zu stärken.
IV. Schutzbeauftragten und Beschwerdemanagement
Sofern Beratungsbedarf eines Mitgliedsvereins des LRVBW im Hinblick auf Prävention oder für einen Verdachtsfall das Thema Prävention sexualisierter Gewalt seelischer oder körperlicher Art betreffend, besteht, kann sich dieser vertrauensvoll an nachfolgende Schutzbeauftragten gewandt wenden.
Ebenfalls kann sich mit Anmerkungen und Kritik über problematische Vorgänge, Missstände oder Fehlverhalten einer Trainer- oder Funktionärsperson an die nachstehenden Personen gewandt werden.
1. Schutzbeauftragte
- Bjarne Bickenbach (bjarne.bickenbach@rudern-bw.de)
- Dr. Kristina Kilian (kristina.kilian@rudern-bw.de)
Weitere Kontaktdaten sind auch auf der Service Seite "Gerwalt & Jugend-Schutz" ersichtlich)
2. Vertrauensschutz
Alle Informationen, die über beteiligte Personen und Situationen bekannt werden, werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Strafermittlungsbehörden kann in gegeben Fällen nicht ausgeschlossen werde.
V. Fortbildungen und Präventionsangebote
Der Wissensstand zu sexualisierter Gewalt soll durch Qualifikation aller haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, aufgebaut und mit Fortbildungen auf dem neusten Stand gehalten werden.
Das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt des Landesruderverbandes Baden-Württemberg e.V., berücksichtigt die spezifischen Anforderungen für Sichtungsmaßnahmen, Trainingslager und weitere Veranstaltungen.
Funktionäre sowie in der Jugendarbeit beteiligte Personen sind dazu angehalten, freiwillig ihr erweitertes Führungszeugnis bei der jeweils zuständigen Stelle im Verein/Verband vorzulegen.
VI. Intervention: Der Verdachtsfall – Wie ist er zu lösen?
1. Problemaufriss
Bei Vorfällen sexualisierter Gewalt konkurrieren zwei Interessen gleichermaßen. Einerseits stellt der Schutz des betroffenen ein hohes Gut dar, andererseits bedarf es einer Gefährdungseinschätzung und Einordnung der Schutzbeauftragen und gegebenenfalls weiteren dem Interventionsteam angehörenden Personen auch von übergeordneter Stelle und nicht zuletzt die Einbeziehung der Strafermittlungsbehörden. Gleichfalls darf der Täter nicht vorverurteilt werden, auch er muss gehört werden.
2. Vorgehen bei Verdachtsfällen
a) Bei einem Verdachtsfall ist zuerst die Vereinsleitung zu informieren. Sofern diese selbst in das involviert ist, ist eine übergenordnete Stelle, bspw. die unter III. 1. genannte Schutzpersonen zu informieren.
⇒ Sofern es solcher Verdachtsfall auf einer vom LRVBW ausgerichteten oder durchgeführten Veranstaltung angezeigt wird, ist in jedem Fall ein oben unter III. 1. genannte Schutzperson zu konsultierten.
b) Der weitere Verlauf sollte aus Gründen der Transparenz und Übersichtlichkeit sowie zur Beweiswürdigung schriftlich dokumentiert werden.
c) Die betroffene Person und der mutmaßliche Täter sollten im weiteren Verlauf möglichst keinen Kontakt zueinander haben.
⇒ Für den Täter gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
d) Das Interventionsteam prüft den Vorgang: es setzt sich aus den Schutzbeauftragten des LRVBW sowie ggf. weiteren Schutzbeauftragten des betreffenden Vereins/der betreffenden Vereine, sowie u.U. deren jeweiligen Vereinsleitung zusammen. Ggf. wird es um weitere externe Unterstützung ergänzt.
e) Weitere Verfahrensschritte
aa) Verdacht erhärtet sich /Feststellung sexualisierter Gewalt
Weitergabe an Strafermittlungsbehörden zur weiteren Bearbeitung.
⇒ Grundsätzlich gilt: Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit ist Aufgabe der Strafermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft). Sexualstrafteten unterliegen, aufgrund ihres Charakters als Offizialdelikte einem „Strafermittlungszwang“. Vor einer Anzeige sollten nach Rücksprache mit der betroffenen Person, der Fachberatungsstelle und ggf. gesetzlicher Vertreter erfolgen.
Verbandsintern: Aufarbeitung, Überprüfung der Schutzmaßnahmen sowie Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
bb) Verdacht ist ausgeräumt
Alle Personen, die über den Verdacht Kenntnis hatten, werden informiert
Rehabilitation der beschuldigten Person
Falldokumentation wird gelöscht.
VII. Leitfaden eines Beobachtungsprotokolls:
- Was wurde gesehen, gehört, erlebt?
- Wann wurde etwas gesehen, gehört, erlebt?
- Wo wurde etwas gesehen, gehört, erlebt?
- Wer war in der Situation involviert
- Was genau erschein seltsam, beunruhigend, verdächtig?
- Habe ich einen Hinweis bekommen? Wenn ja, von wem?
- Wie wird die Situation eingeschätzt
- Was sind die geplanten Schritte?
Anhang I.
Verhaltenskodex des Landesruderverbandes Baden-Württemberg e.V.
I. Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
II. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
III. Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
IV. Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
V. Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
VI. Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
VII. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
VIII. Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
IX. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
X. Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
XI. Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
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Ort, Datum Unterschrift