Einladung zum Landesrudertag 2025

BW Verband

Link zu den Berichten der Ressorts: LRT 2025 Ressortberichte

Termin: Samstag, 22. März 2025
Uhrzeit: 11:00 Uhr (Einlass und Kaffee ab 10:00 Uhr)
Ort: Rudergesellschaft Eberbach 1899 e.V., Rockenauer Str. 1, 69412 Eberbach

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Feststellung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023
  5. Totengedenken
  6. Grußworte
  7. Ehrungen
  8. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden
  9. Bericht des Stellv. Vorsitzender Finanzen (Jahre 2023/2024)
  10. Bericht der Rechnungsprüfer
  11. Aussprache über die Berichte einschl. der schriftlichen Berichte (Homepage)
  12. Feststellung des Jahresabschlusses
  13. Entlastung des Vorstandes
  14. Wahlen
    a. Vorsitzende
    b. Stellv. Vorsitzender Finanzen

    c. Stellv. Vorsitzender Bildung und Sportentwicklung
    d. Stellv. Vorsitzender Breitensport

    e. Stellv. Vorsitzender Leistungssport
    f. Stellv. Vorsitzender Verwaltung
    g. Rechnungsprüfer und stellv. Rechnungsprüfer
  15. Festsetzung und Genehmigung des Haushaltsplanes für die Geschäftsjahre 2025/2026
  16. Anträge
  17. Bestätigung der geänderten Jugendordnung
  18. Vorstellung des LRVBW/LRJBW Schutzkonzepts
  19. Ausblick auf das LRVBW Jubiläumsjahr - 50 Jahre LRVBW
  20. Verschiedenes

Im Anschluss: “Tech Talk” mit Helmut Empacher und Besichtigung der Bootswerft Empacher

Nach § 11 der Satzung haben ordentliche Mitglieder des LRVBW die Möglichkeit, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Diese Anträge müssen mit Begründung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung bei der Vorsitzenden eingereicht sein (8. März 2025). Die gestellten Anträge sind den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn es sich um Dringlichkeitsanträge handelt.

Die Berichte des Vorstandes (ohne Berichte der Vorsitzenden, des Stellv. Vorsitzenden Finanzen und der Rechnungsprüfer), die Vollmacht für die Delegierten stehen auf der Homepage des LRVBW 14 Tage vor dem LRT zur Verfügung: www.lrvbw.de + VERBAND + Landesrudertag 2025.

§ 11 (7) In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme, die doppelt gewertet wird. Das Stimmrecht wird durch den Delegierten, in der Regel durch den Vorsitzenden des Mitgliedsvereins ausgeübt, im Verhinderungsfall durch einen Vertreter. Die entsprechende Vollmacht (ebenfalls auf der Homepage zum Ausdrucken) ist vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich nachzuweisen. Eine Stimmenhäufung ist nicht zulässig.

§ 11 (8) Die Mitlieder des Vorstands haben je eine Stimme. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben als Mitglieder des Verbandes je eine Stimme. Vorstandsmitglieder, Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder können nicht gleichzeitig das Stimmrecht für einen Mitgliedsverein ausüben.

Wir bitten um Anmeldung zum Landesrudertag bis zum 15. März 2025 direkt über unsere Verbandssoftware SAMS – über VERBAND VERANSTALTUNGEN „LRVBW Landesrudertag 2025“ oder alternativ per Mail an vorsitzende@rudern-bw.de.

Über eine zahlreiche Teilnahme am Landesrudertag 2025 freue ich mich und wünsche allen eine gute Anreise nach Eberbach.

Mit rudersportlichen Grüßen

Landesruderverband Baden-Württemberg e.V.
Heike Breitenbücher
Vorsitzende

LRT BW 2025 Vollmacht

Einladung Landesrudertag 2025 Eberbach

Anhänge:

LRT BW 2025 Vollmacht.pdf (153 kB)
Einladung Landesrudertag 2025 Eberbach.pdf (204 kB)

veröffentlicht am Sonntag, 16. Februar 2025 um 16:14; erstellt von Breitenbücher, Heike
letzte Änderung: 10.03.25 20:20

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