LRVBW Stegausbilder-Lehrgang in Radolfzell

BW Bildung

Radolfzell, 06.04.2024. Der erste LRVBW Stegausbilder-Lehrgang der neuen Rudersaison 2024 wurde im Ruderclub Undine in Radolzell durchgeführt. Zehn Teilnehmer aus sechs verschiedenen Vereinen dürfen sich nun Stegausbilder nennen und Verantwortung für Rudergruppen in ihren Heimatvereinen übernehmen. 

Rudervereine in Baden-Württemberg haben steigende Mitgliederzahlen. „Die größten Zuwächse gibt es durch erwachsene Quereinsteiger in der Altersgruppe der 45-65-Jährigen“, so Wolfgang Fritsch, Referent, Stellvertretender Vorsitzender des Landesruderverbandes Baden-Württemberg (LRVBW) und für das Ressort Bildung und Sportentwicklung verantwortlich. Ein Grund für Fritsch diese Stegausbilder-Lehrgänge direkt vor Ort in die Vereine zu bringen, um engagierte Mitarbeiter für die Vereins-Ruderausbildung im Erwachsenenbereich zu qualifizieren.

10.04.2024 16:23

Anhängerfahrkurs im Jahresprogramm ergänzt

BW Breitensport

Von etlichen Vereinen wurde der Anhängerfahrkurs gewünscht. Nun ist er nach Jahren Unterbrechung für 2024 wieder im Jahresprogramm. Am 27. April im Nürtingen hält Tim Liebrich mit Unterstützung von Gerhard Knöll und Richard Burgdorf viele Tipps zu Ladungssicherung und Fahrpraxis für Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse BE bereit.

Anmeldung über SAMS Kennung BS-24-3

27.03.2024 11:36

LRVBW Landesrudertag bei den Ruderschwaben in Heilbronn

BW Verband

Heilbronn, 16.03.2024 Beim Landesrudertag des Landesruderverbandes Baden-Württemberg e.V. (LRVBW) trafen sich Vorstand und Vereinsvertreter im neuen Bootshaus der Heilbronner RG Schwaben, um über aktuelle Themen des LRVBW, aber auch des Deutschen Ruderverbandes (DRV) zu berichten. Die N!Charta Sport des Umweltministeriums Baden-Württemberg wurde an neun erfolgreich zertifizierte Vereine verliehen. 

„Wir Ruderer in Baden-Württemberg können alles, wir können Baden und können Württemberg – und das bald seit 50 Jahren!“ begrüßte LRVBW Vorsitzende Heike Breitenbücher die Teilnehmer und gab damit einen Ausblick darauf, dass der LRVBW im Januar 2026 seinen 50. Geburtstag feiern wird. Der LRVBW hatte die Vertreter seiner Mitgliedsvereine zu einem „kleinen Landesrudertag“ eingeladen, einem Arbeitstreffen zwischen den regulären Landesrudertagen, die alle zwei Jahre stattfinden. Der enge Austausch zwischen Verband und Vereinen war ein Baustein der Strukturreform, die 2021 im LRVBW beschlossen und umgesetzt wurde. „Nach drei Jahren können wir sagen, dass dies eine weitsichtige und kluge Entscheidung der Mitgliederversammlung war.

23.03.2024 10:50

Mit dem „Warte-Treffen“ in die LRVBW-Breitensport-Saison

BW Breitensport

Rund 20 Wanderruderwarte bzw. Ruderwarte im Breitensport der Baden-Württembergischen Vereine trafen beim gstgebenden Breisacher Ruderverein zusammen, um die Saison 23 aufzuarbeiten und einen Ausblick auf die beginnende Saison zu bekommen. Die vier Mitglieder des Fachausschuss‘ beleuchteten alle Themen des Ressorts: Breitensport, Wanderrudern, Umwelt, Inklusion und Ruderreviere.

04.03.2024 11:09

Online-Fortbildung O23-5 Orthopädische Probleme im Rudersport - Diagnostik und Therapiemöglichkeiten

BW Bildung

Online-Vortrag 27.02.2024 (via Zoom)
Thema: Orthopädische Probleme im Rudersport - Diagnostik und Therarpiemöglichkeiten
Referent: Dr. Wolfgang Birkner
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Anmeldung unter BILDUNG -> AUS- und FORTBILDUNG -> KURSANGEBOT
Zielgruppe:           Trainer im Leistungs- und Breitensport, interessierte Ruderer
Anmeldeschluss:   22.02.2024 
Lehrgangsgebühr: € 30,00 
Lizenzverlängerung für C, B, ÜBP-, A-Trainer (4 UE). 

09.02.2024 19:56

Energie-Lockdown im Sport verhindern Positionierung des DOSB angesichts der aktuellen Energiekrise

BW Verein

Positionierung des DOSB angesichts der aktuellen Energiekrise

I.Der vereinsbasierte Sport gehört zur sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wich- tige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen in der Gesellschaft – er ist mehr als eine Freizeitaktivität. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Zutei- lung/Abschaltung der Gas- und Wärmversorgung berücksichtigt werden.

II.Sporthallen und die für das Schwimmen lernen geeignete Bäder bzw. Wasserflä- chen müssen so lange wie möglich geöffnet bleiben und intensiv genutzt wer- den.

III.Laut dem Expert*innenrat der Bundesregierung zu COVID-19 muss „die Sicherung der sozialen Teilhabe durch [...] sportliche und kulturelle Aktivitäten weiterhin höchste Priorität genießen“. Diese Bewertung muss äquivalent auf die Herausforde- rung der Energiekrise übertragen werden und hat zur Folge, dass Sportstätten und Schwimmbäder nicht erneut geschlossen werden dürfen.

IV.Durch die Corona-Pandemie haben Sportvereine an Mitgliedschaften verloren, Menschen leiden zunehmend unter Bewegungsmangel im Alltag und deren physi- schen und psychischen Folgen. Diese Faktoren dürfen durch erneute Schließungen von Sporthallen und Bädern nicht noch weiter verstärkt werden.

V.Bäder sind Orte der Gesundheitsförderung, Schwimmausbildung, des Vereins- sports, der Bildung/Bewegung im Wasser, der Rettungsausbildung, der Lehr- und Fachkräfteausbildung und zur Vermeidung des Ertrinkungstodes enorm wichtig

VI.Die Energiepreissteigerungen, welche Vereine bei vereinseigenen Sportstätten unmittelbar oder bei kommunalen Trägern über Umlagen treffen, sind nach den fi- nanziell kritischen Pandemiejahren für die Vereine existenzbedrohend. Neben Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen gilt es auch die Belastung für die Vereine ausreichend zu kompensieren. Beitragserhöhungen sind keine Option, da die Vereinsmitglieder auch privat massiv von den Preissteigerungen betroffen sind.

VII.Die Sportstätten sind in hohem Maße (energetisch) sanierungsbedürftig und damit auch abhängig von fossilen Energien. Um diese Abhängigkeit zu minimieren und die Dekarbonisierung voranzutreiben, sind umfassende Investitionen und zu- sätzliche Förderlinien nötig.

VIII.Bund und Länder dürfen die Kommunen mit den Energiepreissteigerungen nicht allein lassen. Die Aufgaben zur kommunalen Daseinsvorsorge, zu denen auch der Sport gehört, sind in gesamtgesellschaftlichem Interesse und müssen ent- sprechend gesamtgesellschaftlich getragen werden.

IX.Der gemeinwohlorientierte Sport unter dem Dach des DOSB sieht sich in der Ver- antwortung, Energie- und Gasverbräuche zu reduzieren. Sporthallen und Bäder müssen weiterhin geöffnet bleiben, um die sozialen und gesundheitsfördernden Funktionen sicherzustellen.

veröffentlicht am Dienstag, 19. Juli 2022 um 14:02; erstellt von Breitenbücher, Heike

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