Positionierung des DOSB angesichts der aktuellen Energiekrise
I.Der vereinsbasierte Sport gehört zur sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wich- tige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen in der Gesellschaft – er ist mehr als eine Freizeitaktivität. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Zutei- lung/Abschaltung der Gas- und Wärmversorgung berücksichtigt werden.
II.Sporthallen und die für das Schwimmen lernen geeignete Bäder bzw. Wasserflä- chen müssen so lange wie möglich geöffnet bleiben und intensiv genutzt wer- den.
III.Laut dem Expert*innenrat der Bundesregierung zu COVID-19 muss „die Sicherung der sozialen Teilhabe durch [...] sportliche und kulturelle Aktivitäten weiterhin höchste Priorität genießen“. Diese Bewertung muss äquivalent auf die Herausforde- rung der Energiekrise übertragen werden und hat zur Folge, dass Sportstätten und Schwimmbäder nicht erneut geschlossen werden dürfen.
IV.Durch die Corona-Pandemie haben Sportvereine an Mitgliedschaften verloren, Menschen leiden zunehmend unter Bewegungsmangel im Alltag und deren physi- schen und psychischen Folgen. Diese Faktoren dürfen durch erneute Schließungen von Sporthallen und Bädern nicht noch weiter verstärkt werden.
V.Bäder sind Orte der Gesundheitsförderung, Schwimmausbildung, des Vereins- sports, der Bildung/Bewegung im Wasser, der Rettungsausbildung, der Lehr- und Fachkräfteausbildung und zur Vermeidung des Ertrinkungstodes enorm wichtig
VI.Die Energiepreissteigerungen, welche Vereine bei vereinseigenen Sportstätten unmittelbar oder bei kommunalen Trägern über Umlagen treffen, sind nach den fi- nanziell kritischen Pandemiejahren für die Vereine existenzbedrohend. Neben Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen gilt es auch die Belastung für die Vereine ausreichend zu kompensieren. Beitragserhöhungen sind keine Option, da die Vereinsmitglieder auch privat massiv von den Preissteigerungen betroffen sind.
VII.Die Sportstätten sind in hohem Maße (energetisch) sanierungsbedürftig und damit auch abhängig von fossilen Energien. Um diese Abhängigkeit zu minimieren und die Dekarbonisierung voranzutreiben, sind umfassende Investitionen und zu- sätzliche Förderlinien nötig.
VIII.Bund und Länder dürfen die Kommunen mit den Energiepreissteigerungen nicht allein lassen. Die Aufgaben zur kommunalen Daseinsvorsorge, zu denen auch der Sport gehört, sind in gesamtgesellschaftlichem Interesse und müssen ent- sprechend gesamtgesellschaftlich getragen werden.
IX.Der gemeinwohlorientierte Sport unter dem Dach des DOSB sieht sich in der Ver- antwortung, Energie- und Gasverbräuche zu reduzieren. Sporthallen und Bäder müssen weiterhin geöffnet bleiben, um die sozialen und gesundheitsfördernden Funktionen sicherzustellen.
veröffentlicht am Dienstag, 19. Juli 2022 um 14:02; erstellt von Breitenbücher, Heike